22.11.2011
Kunden sollen bleiben, wo sie sind
So lautet die Überschrift eines Beitrages in der Financial Times Deutschland vom 22.11.2011.
Es geht um das verbriefte Wechselrecht (§204 VVG) in der privaten Krankenversicherung und das kundenunfreundliche Verhalten der Versicherer bei Anfragen nach einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft.
Der Bund der Versicherten (BdV) fordert eine gesetzliche Regelung, nach der die Versicherer ihren Kunden von sich aus über das Wechselrecht informieren und gleichzeitig die passenden Alternativen vorschlagen müssen. Dies ist zur Zeit nur bei Versicherten, die älter als 60 Jahre sind, verpflichtend.
Die Praxis zeigt, so der Bericht, dass Versicherer und deren Versicherungsvertreter den Tarifwechsel behindern, bzw. den Kunden versuchen von seinem Vorhaben abzubringen.
Von daher sei es auch kein Wunder, dass Unternehmen, Versicherungsmakler und Versicherungsberater PKV-Versicherten beim Tarifwechsel helfen. Allerdings hält Herr Köster vom BdV die Entgelte vieler Tarifwechselanbieter für zu hoch. “Die Beteiligung der Anbieter an den erzielten Einsparungen könnte falsche Anreize setzen. Der Tarif mit der größten Ersparnis muss nicht der Beste für den Kunden sein.” Deshalb rät der BdV zu einem Festhonorar.
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